07.02.2012

 

AGB

Geschäftsbedingungen der Otto Theobald GmbH 

Die Lieferungen und Leistungen der Otto Theobald GmbH erfolgen auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, wenn wir diese nicht schriftlich anerkennen.

1. Zahlungs- Lieferbedingungen
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, per 1.000 Stück netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Stuhr. Die Lieferung erfolgt frei Haus, wenn der Bestellwert 250,- Euro übersteigt. Bei gestellter Ware wird stets unfrei geliefert. Verpackungskosten werden nicht berechnet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. 

2.Termine
Vereinbarte Liefertermine verlängern sich, wenn für die Leistungserbringung erforderliche Unterlagen, Daten oder kundenseits gestellte Materialien nicht termingerecht eingehen. Besteht ein Kunde auf einen Liefertermin, der wegen seiner Kurzfristigkeit nicht die sonst üblichen kundenseitigen Qualitätskontrollen zulässt, haftet die Otto Theobald GmbH nicht für Qualitätsbeanstandungen. 

3.Etwaige Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Lieferung berücksichtigt werden, und zwar nur, bevor eine Weiterverarbeitung stattgefunden hat. Unvermeidliche Abweichungen in der Papierqualität, Färbung, Oberfläche und dergleichen behalten wir uns vor.

4.Lohnarbeiten
Bei der Verarbeitung von gestelltem Material, sowie Adressier- und Kuvertierarbeiten können Beanstandungen nur in angemessenem Verhältnis zu unserer Leistung, maximal bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages anerkannt werden. Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufgrund von Leistungsverzug oder fehlerhafter Leistungserbringung ist nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages möglich. Etwaig anfallende Portokosten sind von der Haftung ausgenommen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt diese Haftungsbeschränkung. Preiszuschläge ergeben sich für Lohnarbeiten bei gestelltem, nicht einwandfreiem oder nicht verarbeitungsgerechtem Material. Zum Ausgleich von Mengenverlusten beim Maschineneinrichten und während der Verarbeitung ist ein angemessener Warenzuschuss anzuliefern. Der Kunde haftet allein für den gesetzeskonformen Inhalt beigestellter Ware.

5.Portokosten
Gegebenenfalls anfallende Portokosten bei Lettershoparbeiten werden mit einer separaten Portorechnung drei Tage vor dem Postauflieferungstermin fällig. Es besteht keine Pflicht zur Postauflieferung vor Zahlungseingang. Ein aufgrund von Mengen- oder Gewichtsänderungen von der Rechnung abweichendes Portoentgelt wird in einer Portoendabrechnung verrechnet. 

6.Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen vorbehalten. Bis 5.000 Stück 30%, bis 10.000 Stück 20%, über 10.000 Stück 10%. 

7.Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

8.Die gelieferte Ware bleibt in jedem Fall - auch in weiterverarbeitetem Zustand - bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware gelten die entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder gerät er aus diesen Gründen mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, weitere Lieferungen zu verweigern oder sofortige Bezahlung auch der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel oder Schecks zu verlangen, soweit die Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen des Auftragnehmers gedeckt sind.

9.Aufbewahrungsfristen
Restmaterial von Werbeaussendungen wird nach der Auftragsabwicklung vernichtet, falls keine anderweitige Absprache besteht. Nicht zurückgeforderte Filme für Druckaufträge werden nach einem Zeitraum von zwei Jahren vernichtet. 

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Syke.

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